Neuigkeiten IMG_4761

1. Zustandekommen des Vertrages

Durch Anklicken des Formulars auf der Seite Onlineberatung gelangen Sie zu  dem entsprechenden Formular. Das Absenden Ihrer Anfrage stellt eine  rechtlich erhebliche Erklärung dar. Eine Ausnahme gilt für  unverbindliche Anfragen. Diese sind kostenlos, müssen jedoch als solche  gekennzeichnet werden. Der Vertrag kommt durch Absenden einer E-Mail  Bestätigungsnachricht durch mich über den Eingang Ihrer Anfrage oder  spätestens durch Rücksendung Ihrer bearbeiteten Anfrage per E-Mail  zustande. Dieser letzte Fall jedoch nur, wenn sie binnen 24 Stunden eine bearbeitete Anfrage erhalten. Ich behalte mir vor, Mandatsanfragen  abzulehnen. Hierüber erhalten Sie dann ebenso Nachricht, die  selbstverständlich kostenlos ist. Durch Absenden der jeweiligen Anfrage  erkennen Sie meine allgemeinen Geschäftsbedingungen an.   nach oben

2. Anwaltskosten

Durch die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 99,-- auf das  Rechtsanwaltskonto, das ich Ihnen in der Bestätigungsnachricht nenne,  ist die anwaltliche Tätigkeit für diesen Dienst abgegolten. Es handelt  sich um einen Fixpreis, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.  Rechtsberatung und Rechtsauskunft werden grundsätzlich nach RVG  abgerechnet. Hier richten sich die Gebühren in der Regel nach dem  zugrundezulegenden Streitwert. Durch das Absenden der Anfrage zeigen Sie mir an, dass Sie mit der Pauschalgebühr einverstanden sind. Sollte es  vorkommen, dass Ihrer Rechtsfrage einen so geringen Streitwert hat, dass die normalen Gebühren niedriger sind als die hier angebotene Pauschale, erklären Sie durch das Absenden Ihrer Anfrage zugleich Ihr  Einverständnis, die von Ihnen zu entrichtende Gebühr unabhängig vom  konkreten Streitwert zu bezahlen. Dadurch kann eine Prüfung der  Streitwerthöhe entfallen. nach oben

3. Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, haben Sie die Wahl, ob die Kosten für  eine Beratung von der Versicherung übernommen werden. Ich bin gerne  bereit, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei eine entsprechende Anfrage zu starten. Soweit Deckungsschutz besteht, kann ich auf Wunsch  die Honorarrechnung an die Versicherung stellen. Bedenken Sie bitte,  dass viele Versicherungsverträge eine Selbstbeteiligung (von € 59,--)  vorsehen. nach oben

4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Rechtsanwälte unterliegen einer weitreichenden Pflicht zur Verschwiegenheit. Hierauf  können Sie sich verlassen. Ich nehme aber keine Gewähr dafür, wenn Ihre  Anfrage von Dritten (Hackern) abgefangen wird. Ihre Daten werde ich nur  für Zwecke des Beratungsvertrages verarbeiten. Die Daten werden - wie  gesetzlich vorgesehen - vertraulich und verschwiegen behandelt.  nach oben

5. Haftung
Der Vermittlungsvertrag kommt zwischen Ihnen als Rechtssuchendem und mir  als Rechtsanwalt zustande. Für die gegebenen Auskünfte hafte ich aber nur bis zu einer Summe von €250.000,-. nach oben