Vollmacht
Rechtsanwalt Markus Lung (Anwaltskanzlei RML), Stuttgarter Str. 59, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Tel. 0711/71924760, Fax: 71924770, www.kanzlei-rml.de
wird hiermit
In Sachen
wegen (möglichst genaue Bezeichnung Aktenzeichen, Rechnungsnr. etc.)
unbeschränkt Vollmacht erteilt.
Diese Vollmacht berechtigt insbesondere dazu,
- den Vollmachtgeber sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Verfahren und gegenüber Jedermann und vor allen Gerichten und Behörden in allen Instanzen zu vertreten.
- außergerichtlich Ansprüche gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer geltend zu machen.
- Den Vollmachtgeber in Straf und Bußgeldsachen zu vertreten und zu verteidigen (§§302,374 ZPO)
- Zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter „wegen . . .“ genannten Angelegenheit.
- · Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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Ort, Datum Unterschrift
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